Zählerwechsel

Der Wasserzähler ist ein Messgerät, der die durchgeflossene Wassermenge anzeigt. Gemäß § 15 des Bundesgesetzes über das Maß- und Eichwesen in der derzeit geltenden Fassung sind lt. Ziffer 5 Wasserzähler innerhalb einer Frist von fünf Jahren zur Nacheichung vorzulegen, das heißt, sie müssen alle fünf Jahre ausgetauscht werden. Von den rund 3.600 Wasserzählern im Versorgungsbereich des Verbandsgebietes werden vom Wasserverband jährlich ca. 720 Wasserzähler getauscht.

Der Wasserzählerwechsel ist für unsere Wasserabnehmer kostenlos!

Der Zählerwechsel findet derzeit ohne Terminvereinbarung statt. Es wird aber vorab ein Informationsschreiben rechtzeitig zugestellt. Sollten Sie einen Fixtermin benötigen, besteht auch die  Möglichkeit telefonisch unter der Rufnummer 02620/2262 zu den Büroöffnungszeiten mit uns einen neuen Termin zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie:

  • Um einen zügigen Ablauf des Wasserzählerwechsels zu gewährleisten bitten wir Sie, Ihren Wasserzähler ungehindert zugänglich zu halten.
  • Beim Zählerwechsel sollten Sie sich vergewissern, dass der abgelesene Zählerstand richtig ist, da Sie diesen mit Ihrer Unterschrift bestätigen.
  • Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen, den neuen Zähler nach dem Einbau im Abstand von ein paar Tagen einer Sichtkontrolle zu unterziehen (Ventile, Dichtheit, usw.).