Gebühren / Tarife

Anschlussabgabe

Für den Neuanschluss an die Trinkwasserversorgung wird eine einmalige Wasseranschlussabgabe per Bescheid vorgeschrieben.

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Wasserbezugsgebühr

Für den Bezug von Trinkwasser aus den Anlagen des Gemeindeverbandes Wasserversorgung Schneebergland ist von jedem Wasserbezieher im Versorgungsbereich eine Wasserbezugsgebühr pro Kubikmeter geliefertes Trinkwasser zu entrichten.

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Bereitstellungsgebühr

Für den Bezug von Trinkwasser aus den Anlagen des Gemeindeverbandes Wasserversorgung Schneebergland ist von jedem Wasserbezieher im Versorgungsbereich eine jährliche Bereitstellungsgebühr zu entrichten.

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Jahresabrechnung

Zur Berechnung Ihres Jahreswasserbezuges benötigen wir den aktuellen Zählerstand Ihres Wasserzählers per 31.03.

Es gibt mehrere Möglichkeiten den Zählerstand an uns zu übermitteln:

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Gesetze & Verordnungen

Nachstehend finden Sie Gesetze und Verordnungen die die Trinkwasserversorgung umfassen.

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Abbuchungsauftrag

Nützen Sie die Vorteile eines Bankeinzuges. Mit der Ermächtigung zum Bankeinzug erledigen wir alle Zahlungsabbuchungen bezüglich der Wasserbezugsgebühren für Sie.

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