Anschlussabgabe
Für den Neuanschluss an die Trinkwasserversorgung wird eine einmalige Wasseranschlussabgabe per Bescheid vorgeschrieben.
Für den Neuanschluss an die Trinkwasserversorgung wird eine einmalige Wasseranschlussabgabe per Bescheid vorgeschrieben.
Für den Bezug von Trinkwasser aus den Anlagen des Gemeindeverbandes Wasserversorgung Schneebergland ist von jedem Wasserbezieher im Versorgungsbereich eine Wasserbezugsgebühr pro Kubikmeter geliefertes Trinkwasser zu entrichten.
Für den Bezug von Trinkwasser aus den Anlagen des Gemeindeverbandes Wasserversorgung Schneebergland ist von jedem Wasserbezieher im Versorgungsbereich eine jährliche Bereitstellungsgebühr zu entrichten.
Zur Berechnung Ihres Jahreswasserbezuges benötigen wir den aktuellen Zählerstand Ihres Wasserzählers per 31.03.
Es gibt mehrere Möglichkeiten den Zählerstand an uns zu übermitteln:
Nachstehend finden Sie Gesetze und Verordnungen die die Trinkwasserversorgung umfassen.
Nützen Sie die Vorteile eines Bankeinzuges. Mit der Ermächtigung zum Bankeinzug erledigen wir alle Zahlungsabbuchungen bezüglich der Wasserbezugsgebühren für Sie.