Anschluss Wasserleitung

Auf Grund des NÖ Wasserleitungsanschluss bzw. NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes besteht Anschlusspflicht an die öffentliche Wasserversorgung für jene Liegenschaften, die im Verbandsgebiet einliegen und nicht vom Versorgungsbereich ausgenommen sind. Der Wasserbedarf darf ausschließlich aus der Wasserversorgungsanlage des Gemeideverbandes gedeckt werden, sofern nicht eine Ausnahme vom Anschlusszwang gegeben ist. Beim Wasserverband können Sie mittels eines Erhebungsbogens um einen Wasseranschluss anzusuchen.

Wann ist ein Antrag zu stellen?

Benötigte Unterlagen für den Wasseranschluss

  • Ausgefüllter und unterzeichneter Anmeldebogen samt Erhebungsbogen
  • Einreichplan
  • Eigentumsnachweis oder Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers

Für den Neuanschluss an die Trinkwasserversorgung wird eine einmalige Wasseranschlussabgabe per Bescheid vorgeschrieben.

Nähere Angaben finden Sie unter Anschlussabgabe.