Nützen Sie die Vorteile eines Bankeinzuges. Mit der Ermächtigung zum Bankeinzug erledigen wir alle Zahlungsabbuchungen bezüglich der Wasserbezugsgebühren für Sie. Für Sie sind keine Bankwege mehr erforderlich. Sie können daher auch keine Zahlungsfrist versäumen. Die Wasserbezugsgebühren werden jeweils am 15. September, 15. Dezember, 15. März und die Endabrechnung ab 15. Juni abgebucht. Vor Abbuchung erhalten Sie selbstverständlich weiterhin Ihren Vorschreibungsbeleg per Post oder per E-Mail. Sie können den Bankeinzug jederzeit widerrufen.
Sie können das unten stehende Formular ausdrucken und uns postalisch oder per Mail senden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dieses persönlich bei uns abzugeben. Alles weitere erledigen wir für Sie.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, direkt bei Ihrer Bank einen Abbuchungsauftrag durchführen zu lassen.