Zählerstandsmeldung per 31. März:
Zur Berechnung Ihres Jahreswasserbezuges benötigen wir den aktuellen Zählerstand Ihres Wasserzählers per 31.03.
Es gibt mehrere Möglichkeiten den Zählerstand an uns zu übermitteln:
Der Ablesezeitraum beginnt Mitte Februar und endet am 31. März.
Die einfachsten Übertragungsmöglichkeiten sind per Online-Formular auf unserer Homepage oder unter www.zaehlerstand.io, per WATERLOO 365 App sowie und per Telefon unter 0720/23 12 22. Diese Möglichkeiten bestehen jedoch ausschließlich innerhalb des oben genannten Ablesezeitraumes!
Termine und Fristen:
Um den Ablesevorgang für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie, den Zählerstand mit Stichtag 31. März des jeweiligen Jahres selbst abzulesen und an uns zu übermitteln.
Sollte bis 15. April keine Meldung von Ihnen erfolgen, wird eine Schätzung aufgrund Ihres durchschnittlichen Wasserbezuges der letzten drei Jahre vorgenommen.
Vorschreibung und Abrechnung:
Die Wasserbezugs- und Bereitstellungsgebühr wird vom Wasserverband selbst vorgeschrieben. Das Ablese- und Verrechnungjahr beginnt für den Verband am 1. April. Daher erfolgt die Jahresabrechnung mit der ersten Vorschreibung des Folgejahres. Für die Bezahlung der so berechneten Wasserbezugs-und Bereitsstellungsgebühren sind vier Teilzahlungszeiträume mit Fälligkeit am 15.06., 15.09., 15.12. und 15.03. festgelegt.
Sollten Sie Fragen zur Meldung des Wasserzählerstandes, zur Vorschreibung bzw. Abrechnung, Namensänderungen, Änderung Ihrer Adresse oder Bankdaten haben, melden Sie sich bitte unter Tel.: 02620/2262 oder per Mail unter verband@wasser-gv.at.