Anschluss Wasserleitung
Auf Grund des NÖ Wasserleitungsanschluss bzw. NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes besteht Anschlusspflicht an die öffentliche Wasserversorgung für jene Liegenschaften, die im Verbandsgebiet einliegen und nicht vom Versorgungsbereich ausgenommen sind.

Unser Wasser weist eine sehr hohe Qualität auf, sodass es direkt ohne jede chemische Behandlung an unsere Abnehmer abgegeben werden kann.
Der Wasserzähler ist ein Messgerät, der die durchgeflossene Wassermenge anzeigt. Gemäß § 15 des Maß- und Eichwesen sind lt. § 14 Wasserzähler innerhalb einer Frist von fünf Jahren zur Nacheichung vorzulegen …
