Anschluss Wasserleitung
Auf Grund des NÖ Wasserleitungsanschluss bzw. NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes besteht Anschlusspflicht an die öffentliche Wasserversorgung für jene Liegenschaften, die im Verbandsgebiet einliegen und nicht vom Versorgungsbereich ausgenommen sind.