Für den Neuanschluss an die Trinkwasserversorgung wird eine einmalige Wasseranschlussabgabe per Bescheid vorgeschrieben.
Die Wasseranschlussabgabe ist im § 6 NÖ Wasserleitungsgesetz 1978 geregelt. Die Abagbe ergibt sich aus der bebauten Fläche, der angeschlossenen Geschoße und einen Teil der unbebauten Fläche.
Beispiel für die Berechnung:
Flächenausmaß 800 m², bebaute Fläche 100 m², 2 angeschlossene Geschosse
Ermittlung der Berechnungsfläche:
bebaute Fläche | Flächenhälfte | x | angeschlossene Geschosse | = | Fläche |
100 m² | 50 m² | (2 + 1) | 150 m² |
Anteil der bebauten Fläche: | 150 m² |
Anteil der unbebauten Fläche: 15 % von 700 m² (maximal von 500 m² = 75,00 m²) |
75 m² |
ergibt eine Berechnungsfläche von | 225 m² |
Berechnung der Abgabe:
Berechnungsfläche | x | Einheitssatz | = | Wasseranschlussabgabe |
225 m² | € 9,00 | € 2.025,– |
Wasseranschlussabgabe | € 2.025,– |
zuzüglich 10 % Umsatzsteuer | € 202,50 |
ingesamt | € 2.227,50 |
Die Höhe der Wasseranschlussabgabe wird derart berechnet, dass die Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz, derzeit € 9,00, vervielfacht wird.
Die Berechnungsfläche ist so zu ermitteln, dass die Hälfte der bebauten Fläche
a.) bei Wohngebäuden mit der um eins erhöhten Anzahl der mit Wasser zu versorgenden Geschosse vervielfacht,
b.) in allen anderen Fällen verdoppelt
und das Produkt um 15 % der unbebauten Fläche, höchstens je doch von 500 m², vermehrt wird.
Formulare für die Bemessung der Wasseranschlussabgabe sind am Wasserverband als auch in den Gemeindeämtern erhältlich!
Der derzeitige Wasserpreis beträgt für 1.000 Liter (1 m³) € 1,99 exkl. USt.
Hinzu kommt noch die gesetzlich vorgeschriebene Bereitstellungsgebühr in Abhängigkeit von Wasserzählergröße (bei herkömmlichen Hausanschlüssen € 78,– exkl. USt. pro Zähler und Jahr).