Bereitstellungsgebühr

Für den Bezug von Trinkwasser aus den Anlagen des Gemeindeverbandes Wasserversorgung Schneebergland ist von jedem Wasserbezieher im Versorgungsbereich eine jährliche Bereitstellungsgebühr zu entrichten.

 

Die Bereitstellungsgebühr errechnet sich wie folgt:

Die Verrechnungsgröße des Wasserzählers (m³/h) mal den Bereitstellungsbetrag von € 26,00 ergibt die jährliche Bereitstellungsgebühr. Die Umsatzsteuer von 10 % kommt zur errechneten Gebühr hinzu.

 

Nachstehend finden Sie die Auflistung der Verrechnungsgrößen. Für einen herkömmlichen Haushalt wird ein Zähler mit der Verrechnugsgröße 3 eingebaut, sodass sich eine Bereitsstellungsgebühr von € 78,00 pro Jahr netto errechnet. Das ergibt einen Jahresbetrag von € 85,80 inkl. USt.

3    x    26,00 =    78,00

7    x    26,00 =    182,00

12   x    26,00 =    312,00

17   x    26,00 =    442,00

25   x    26,00 =    650,00

35   x    26,00 =    910,00

45   x    26,00 =    1.170,00

55   x    26,00 =    1.430,00

65   x    26,00 =    1.690,00

75   x    26,00 =    1.950,00

85   x    26,00 =    2.210,00