Für den Bezug von Trinkwasser aus den Anlagen des Gemeindeverbandes Wasserversorgung Schneebergland ist von jedem Wasserbezieher im Versorgungsbereich eine jährliche Bereitstellungsgebühr zu entrichten.
Die Bereitstellungsgebühr errechnet sich wie folgt:
Die Verrechnungsgröße des Wasserzählers (m³/h) mal den Bereitstellungsbetrag von € 30,00 ergibt die jährliche Bereitstellungsgebühr. Die Umsatzsteuer von 10 % kommt zur errechneten Gebühr hinzu.
Nachstehend finden Sie die Auflistung der Verrechnungsgrößen. Für einen herkömmlichen Haushalt wird ein Zähler mit der Verrechnugsgröße 3 eingebaut, sodass sich eine Bereitsstellungsgebühr von € 90,00 pro Jahr netto errechnet. Das ergibt einen Jahresbetrag von € 99,00 inkl. USt.
3 x 30,00 = 90,00
7 x 30,00 = 210,00
12 x 30,00 = 360,00
17 x 30,00 = 510,00
25 x 30,00 = 750,00
35 x 30,00 = 1.050,00
45 x 30,00 = 1.350,00
55 x 30,00 = 1.650,00
65 x 30,00 = 1.950,00
75 x 30,00 = 2.250,00
85 x 30,00 = 2.550,00
90 x 30,00 = 2.850,00