Für den Bezug von Trinkwasser aus den Anlagen des Gemeindeverbandes Wasserversorgung Schneebergland ist von jedem Wasserbezieher im Versorgungsbereich eine jährliche Bereitstellungsgebühr zu entrichten.
Die Bereitstellungsgebühr errechnet sich wie folgt:
Die Verrechnungsgröße des Wasserzählers (m³/h) mal den Bereitstellungsbetrag von € 26,00 ergibt die jährliche Bereitstellungsgebühr. Die Umsatzsteuer von 10 % kommt zur errechneten Gebühr hinzu.
Nachstehend finden Sie die Auflistung der Verrechnungsgrößen. Für einen herkömmlichen Haushalt wird ein Zähler mit der Verrechnugsgröße 3 eingebaut, sodass sich eine Bereitsstellungsgebühr von € 78,00 pro Jahr netto errechnet. Das ergibt einen Jahresbetrag von € 85,80 inkl. USt.
3 x 26,00 = 78,00
7 x 26,00 = 182,00
12 x 26,00 = 312,00
17 x 26,00 = 442,00
25 x 26,00 = 650,00
35 x 26,00 = 910,00
45 x 26,00 = 1.170,00
55 x 26,00 = 1.430,00
65 x 26,00 = 1.690,00
75 x 26,00 = 1.950,00
85 x 26,00 = 2.210,00