Bereitstellungsgebühr

Für den Bezug von Trinkwasser aus den Anlagen des Gemeindeverbandes Wasserversorgung Schneebergland ist von jedem Wasserbezieher im Versorgungsbereich eine jährliche Bereitstellungsgebühr zu entrichten.

 

Die Bereitstellungsgebühr errechnet sich wie folgt:

Die Verrechnungsgröße des Wasserzählers (m³/h) mal den Bereitstellungsbetrag von € 30,00 ergibt die jährliche Bereitstellungsgebühr. Die Umsatzsteuer von 10 % kommt zur errechneten Gebühr hinzu.

 

Nachstehend finden Sie die Auflistung der Verrechnungsgrößen. Für einen herkömmlichen Haushalt wird ein Zähler mit der Verrechnugsgröße 3 eingebaut, sodass sich eine Bereitsstellungsgebühr von € 90,00 pro Jahr netto errechnet. Das ergibt einen Jahresbetrag von € 99,00 inkl. USt.

3    x    30,00 =    90,00

7    x    30,00 =    210,00

12   x    30,00 =    360,00

17   x    30,00 =    510,00

25   x    30,00 =    750,00

35   x    30,00 =  1.050,00

45   x    30,00 =  1.350,00

55   x    30,00 =  1.650,00

65   x    30,00 =  1.950,00

75   x    30,00 =   2.250,00

85   x    30,00 =   2.550,00

90   x    30,00 =   2.850,00